Rechtsprechung
   BGH, 18.11.1966 - IV ZR 50/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,2639
BGH, 18.11.1966 - IV ZR 50/65 (https://dejure.org/1966,2639)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1966 - IV ZR 50/65 (https://dejure.org/1966,2639)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1966 - IV ZR 50/65 (https://dejure.org/1966,2639)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,2639) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 772
  • MDR 1967, 394
  • FamRZ 1967, 141
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.11.1960 - IV ZR 61/60

    Wirksamkeit sowjetzonaler Ehescheidungsurteile in der Bundesrepublik

    Auszug aus BGH, 18.11.1966 - IV ZR 50/65
    Auf die Feststellung, daß den anderen Ehegatten ein Verschulden an der von einem Gericht der Sowjetzone ausgesprochenen Scheidung treffe (BGHZ 34, 134, 150) [BGH 30.11.1960 - IV ZR 61/60], kann nur der Ehegatte klagen, der bei Erlaß des Scheidungsurteils seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik oder Westberlin hatte und zu dessen Nachteil die §§ 52, 53 EheG von dem Gericht der Sowjetzone nicht angewendet worden sind.

    Die Scheidungsurteile der deutschen Gerichte in der Sowjetzone sind in der Bundesrepublik grundsätzlich nach Maßgabe ihres Inhalts wirksam, soweit er die Scheidung betrifft, wenn die Ehe bei Erlaß des Urteils der Gerichtsbarkeit der Zonengerichte unterlag (BGHZ 34, 134, 137) [BGH 30.11.1960 - IV ZR 61/60].

  • BGH, 22.09.1982 - IVb ZR 304/81

    Maßgebliches Recht für den nachehelichen Unterhaltsanspruch bei Übersiedlung

    In einem Fall in dem - wie im vorliegenden - der Ehemann schon vor der in der DDR erfolgten Ehescheidung aus der DDR in die Bundesrepublik verzogen und die Ehefrau nach der Scheidung ebenfalls hierher übergesiedelt war, ist der Bundesgerichtshof der (im damals angefochtenen Urteil vom Berufungsgericht vertretenen) Auffassung, daß mit dem Aufenthaltswechsel der Ehefrau ihr nachehelicher Unterhaltsanspruch nach dem Recht der Bundesrepublik zu beurteilen sei, nicht entgegengetreten, ohne allerdings die Frage selbst zu entscheiden (Urteil vom 18. November 1966 - IV ZR 50/65 - FamRZ 1967, 141).

    Dies findet seine Entsprechung darin, daß - wie in der Rechtsprechung anerkannt ist - auch der Unterhalt begehrende Ehegatte in einem solchen Fall das Verschulden des anderen Ehegatten nachträglich geltend machen und seinen Anspruch darauf stützen kann (BGHZ 34, 134, 152; BGH FamRZ 1967, 141, 142).

    Die Verschuldenslage ist, wenn das anzuerkennende Scheidungsurteil des Gerichts der DDR - wie hier - keinen Schuldausspruch enthält und ein solcher auch nicht nachträglich in der Bundesrepublik erwirkt worden ist (vgl. dazu BGHZ 34, 134, 152), im Rahmen der Entscheidung über den Unterhaltsanspruch zu prüfen (BGH FamRZ 1967, 141, 142).

  • OLG Düsseldorf, 02.12.1980 - 6 UF 141/80
    144, 145 mwN - soweit Kegel in Rdn. 145 für seine Ansicht BGH FamRZ 1967, 141 zitiert, vermag der Senat einer solchen Interpretation dieses Urteils nicht zuzustimmen; Heldrich, aaO; Brühl/Göppinger/Mutschler, Unterhaltsrecht 3. Aufl. Rdn. 1115 mwN - Abweichungen zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes können sich nach herrschender Meinung im Schrifttum ergeben, wenn der gewöhnliche Aufenthaltsort auseinanderfällt, also ein geschiedener Ehegatte in der Bundesrepublik, der andere in der DDR sich aufhält; von einer Darstellung der Ansichten hierzu sieht der Senat ab, weil sich dieses Problem in dem vorliegenden Fall nicht stellt).
  • BGH, 14.07.1976 - IV ZR 134/75

    Ergänzende Schuldfeststellung bei einem polnischen Ehescheidungsurteil -

    Demgemäß haben der Bundesgerichtshof und ihm folgend das Bundessozialgericht eine selbständige Klage auf nachträgliche Schuldfeststellung in Ergänzung von in der DDR erlassenen Scheidungsurteilen zugelassen (BGHZ 34, 134, 152 = FamRZ 1961, 203 = NJW 1961, 874; BGH LM EheG § 58 Nr. 3 = FamRZ 1967, 141 = NJW 1967, 772; BSG FamRZ 1967, 624).
  • BSG, 18.09.1975 - 4 RJ 23/75

    Hinterbliebenenrente - Geschiedene Ehefrau - Eheschließung in Berlin

    Eine solche Möglichkeit habe der Bundesgerichtshof (BGH) nur bejaht, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte zur Zeit der Scheidung im Bundesgebiet ansässig gewesen sei (Hinweis auf BGHZ 34, 151; NJW 1967, 772; 4 RJ 383/66 vom 29. Juni 1967).
  • BSG, 29.06.1967 - 4 RJ 383/66
    (BGHZ 54, 154; NJW 67, 772)" Der geschiedene Ehepartner braucht sich danach in der Bundesrepublik nicht mit dem Unterhalt zu begnügen, der ihm nach sowjetzonalen Bestimmungen zustehen mag oder der wegen Fehlens eines Schuldausspruches nach % 61 Ahso 2 des Ehegesetses zu leisten wäre° Daran, daß die Scheidungsurteile in einem anderen Teile Deutschlands keine Feststellungen zur Schuld enthalten, dürfen die Ansprüche einer deutschen Partei, die im Bundesgebiet und Berlin (West) zugehilligt werden, nicht scheitern" Vielmehr kann die Schuldw feststellung aufgrund besonderer Statusklage (BGHZ 54, 154? 150 ff} oder inzidenter (BGH NJW 1967, 7-72) nachgeholt werdem Im vorliegenden Fall kannes jedoch zu keiner Bejahung eines Unterhaltsanspruchs kommeno Einmal schon deshalb nicht, weil sich der Versicherte von der Scheidung an bis zu seinem Tode stets im Ostsektor Berlins aufhielt und aus diesem Grunde\ der ehegesetzlichen.Unterhalgspflicht, wie sie in der Bundesrepublik normiert ist, nicht unterworfen war" Erst mit einer "bersiedlung in das Bundesgebiet oder nach Westberlin hätte ein solcher Anspruch-begründet und seine gerichtliche Durchsetzung eröffnet werden könneno Infolgedessen ist das Tatbestandsmerkmal des 5 4265 RVG, daß der Versicherte "zur heit - 6.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht